Wir von Respekto-Pflegedienst sind sofort zur Stelle, wenn Sie Hilfe im Alltag brauchen. Bleiben Sie im Alter daheim statt im Pflegeheim.
Sie verpflanzen doch schließlich auch keine alten Bäume!
Vor-Ort-Betreuung und Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden
(sogenannte 24-Stunden-Betreuung)
Was können wir für Sie tun?
- Wir arbeiten nach deutschen Qualitätsstandards und werden regelmäßig vom medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.
- Alle erbrachten Leistungen werden dokumentiert und es finden regelmäßig Pflegevisiten vor Ort statt. Die Mitarbeiter werden geschult und angeleitet.
- Regelmäßig werden unsere Kunden von unseren Fachkräften besucht und beraten.
- Unsere Mitarbeiter sind angestellt bei Respekto-Pflegedienst. Alle Abgaben werden an die deutschen Sozialversicherungsträger geleistet.
- Sie haben nur einen Vertragspartner: Respekto – Pflegedienst, ganz in Ihrer Nähe!
- Alle Verträge nach deutschem Recht.
- Die Betreuerinnen können Sie unbegrenzt lange unterstützen, meist wechseln sich zwei Betreuerinnen alle 2 – 6 Monate ab.
- Behandlungspflege durch Fachkräfte von Respekto-Pflegedienst nach Verordnung
- Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich!
Vor-Ortbetreuung durch fest angestellte Betreuerinnen,
diese
- leisten Hilfe bei der Grundpflege (z.B. Hilfe bei bzw.
Übernahme beim Waschen)
- Übernehmen hauswirtschaftliche Leistungen
(z.B. Kochen, Reinigung, Wäscheversorgung)
- Bieten Persönliche Betreuung
Diese deckt alle weiteren Bedürfnisse ab, die der Patient
hat. Gesellschaftliche Betreuung, Spaziergänge,
Unterhaltung,
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Kosten und Eigenbeteiligung
Die Preise richten sich nach Ihrem Pflegegrad und dem tatsächlichen Arbeitsumfang.
Seit 2015 wurde der Mindestlohn für Pflege- und Betreuungskräfte jährlich angehoben von 8,50 € über 9,40 € und zuletzt zum 01.09.2022 auf 14,40 Euro je Stunde.
Dadurch erhöhten sich zum 01.04.2021 die Eigenanteile an den Gesamtkosten für die Vor-Ort-Betreuung.
Die Eigenbeteiligung liegt bei monatlich je nach Pflegegrad:
Pflegegrad 1 3.495,00 Euro je Monat
Pflegegrad 2 2.745,00 Euro je Monat
Pflegegrad 3 2.295,00 Euro je Monat
Pflegegrad 4 2.145,00 Euro je Monat
Pflegegrad 5 1.995,00 Euro je Monat
Lebt eine zweite Person mit im Haushalt ohne Pflegegrad, die
jedoch hauswirtschaftlich bzw. mit kleinen Hilfen im Alltag mit
versorgt werden muss, erhöhen sich die genannten Eigenanteile
um jeweils 300 € pro Monat.
Verfügt auch die zweite Person über einen Pflegegrad, rechnen
wir die Pflegesachleistungen und das Betreuungsgeld nach §45b
SGB XI der zweiten Person mit ab .
Bei allen Preisangaben gehen wir davon aus, dass zusätzlich
jeweils die Pflegesachleistungen und das Betreuungsgeld nach
§45b SGB XI sowie die Leistungen der Verhinderungspflege
nach §39 SGB XI mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Sie erhalten somit also kein Pflegegeld mehr.
Eine Kostenübernahme oder Bezuschussung durch Ihren
örtlichen Sozialhilfeträger ist je nach Fall möglich.
Gern unterstützen wir Sie hierbei.
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Gerne beraten wir Sie auch hierzu bei einem unverbindlichen Informationsgespräch bei Ihnen zu Hause.