Die Respekto Pflegedienst GmbH unterhält gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle nach §§ 12 ff HinSchG.
Sie haben als hinweisgebende Person gemäß §1 HinSchG die Möglichkeit über einen besonders geschützten Informationskanal Meldungen zu tätigen, die nach Ihrer persönlichen Auffassung gemäß §2 HinSchG Verstöße zum Gegenstand haben, die insbesondere strafbewehrt sind. Ferner können Sie gerne Meldungen über Verstöße vornehmen, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
Unsere interne Meldestelle ist über die Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte/Notar
Grabenstr. 12 / Kortumhaus
44787 Bochum
Tel 06234/ 57 95 21 0
Fax 06234/ 57 95 21 21
Email hinweisgeber@ulbrich-kaminski.de
Sie können dort gemäß §16 Absatz 3 HinSchG Verstöße der vorgenannten Art mündlich oder in Textform äußern. Mündliche Meldungen sind entweder per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung möglich.
Nach Ihrer Meldung wird das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch die interne Meldestelle durchgeführt.
Mit Freundlichen Grüßen
Kerstin Wernert
Geschäftsführerin